| 
         
          |  |   
          
          |  |  | 
               
                |  |   
                |  |   
                |  |   
                |  |   
                |  |   
                | Roswitha Haftmann hat den Gedanken an eine Stiftung, 
                  die bei ihrem Ableben den grössten Teil ihres Vermögens 
                  erhalten sollte, bereits Ende der 80er Jahre formuliert. Die 
                  Stiftungsurkunde ist auf den 28. Januar 1998 datiert und der 
                  Eintrag ins Handelsregister erfolgte posthum im Herbst 1999. 
 Die Stiftung dient der Auszeichnung hervorragender Leistungen 
                  auf dem Gebiet der bildenden Kunst.
 
 Sie verleiht zu diesem Zweck regelmässig einen namhaften 
                  Geldbetrag als Roswitha Haftmann-Preis an eine lebende Künstlerin 
                  oder einen lebenden Künstler. Die Auswahl des Preisträgers 
                  hat sich allein an der künstlerischen Bedeutung des Werkes 
                  zu orientieren und keine Rücksicht auf die persönlichen 
                  Verhältnisse (Nationalität, Alter, Geschlecht etc.) 
                  zu nehmen.
 
 Der Preis wird in Zürich verliehen, und zwar nach Möglichkeit 
                  im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Kunsthaus.
 
 Die Stiftung kann auch Ausstellungen repräsentativer Werke 
                  der Preisträger in den von der Roswitha Haftmann-Stiftung bestimmten Institutionen anregen, finanziell unterstützen oder 
                  selbst durchführen.
 
 Die Bestimmung der Höhe des Roswitha Haftmann-Preises und 
                  des Zeitintervalls, in welchem er vergeben wird, obliegt, ebenso 
                  wie die Bestimmung der Preisträgerin/des Preisträger, 
                  dem Stiftungsrat.
 |   
                |  |   
                				|  |  |   
          |  |  |