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Roswitha Haftmann hat den Gedanken an eine Stiftung,
die bei ihrem Ableben den grössten Teil ihres Vermögens
erhalten sollte, bereits Ende der 80er Jahre formuliert. Die
Stiftungsurkunde ist auf den 28. Januar 1998 datiert und der
Eintrag ins Handelsregister erfolgte posthum im Herbst 1999.
Die Stiftung dient der Auszeichnung hervorragender Leistungen
auf dem Gebiet der bildenden Kunst.
Sie verleiht zu diesem Zweck regelmässig einen namhaften
Geldbetrag als Roswitha Haftmann-Preis an eine lebende Künstlerin
oder einen lebenden Künstler. Die Auswahl des Preisträgers
hat sich allein an der künstlerischen Bedeutung des Werkes
zu orientieren und keine Rücksicht auf die persönlichen
Verhältnisse (Nationalität, Alter, Geschlecht etc.)
zu nehmen.
Der Preis wird in Zürich verliehen, und zwar nach Möglichkeit
im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Kunsthaus.
Die Stiftung kann auch Ausstellungen repräsentativer Werke
der Preisträger in den von der Roswitha Haftmann-Stiftung bestimmten Institutionen anregen, finanziell unterstützen oder
selbst durchführen.
Die Bestimmung der Höhe des Roswitha Haftmann-Preises und
des Zeitintervalls, in welchem er vergeben wird, obliegt, ebenso
wie die Bestimmung der Preisträgerin/des Preisträger,
dem Stiftungsrat.
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